Der Bildungsscheck - Weiterbildung mit finanzieller Unterstützung des Landes NRWMit dem sog. Bildungsscheck über maximal 500 Euro können bis zur Hälfte der Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme abgedeckt (max. 500 Euro) werden. Auch an unserer Rettungsdienstschule sind die Weiterbildungen z.B. Rettungsassistentenlehrgang für Rettungssanitäterinnen und exam. Krankenpflegepersonal oder die Weiterbildung zum Lehrrettungsassistenten etc. möglicherweise förderungsfähig. Konkret müssten Sie Ihr Vorhaben mit der zuständigen Beratungsstelle klären und dort den Bildungsscheck beantragen. Teilnehmen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten, die in den letzten zwei Jahren an keiner betrieblich veranlassten Weiterbildung teilgenommen haben. Zur Zielgruppe zählen auch mitarbeitende Familienangehörige, Teilzeitkräfte oder geringfügig Beschäftigte. Des Weiteren können Inhaber von Betrieben, die nicht länger als fünf Jahre am Markt tätig sind (Existenzgründer), einen Bildungsscheck für die eigene Weiterbildung erhalten. Von der Förderung ausgeschlossen sind dagegen Inhaber von Betrieben, die länger als fünf Jahre bestehen und Auszubildende. Der Bildungsscheck kann sowohl von Beschäftigten als auch von Betrieben in Anspruch genommen werden. Eine ausführliche Beratung bei einer anerkannten Bildungsberatungsstelle ist wichtiger Bestandteil der Weiterbildungsförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen. So informiert z.B. die Handwerkskammer zu Köln Arbeitnehmer und Unternehmen über geeignete Angebote und erstellt auf Wunsch individuelle Qualifikationsprofile. Im Anschluss an die Beratung wird der Bildungsscheck ausgestellt, der dann bei einer Weiterbildungseinrichtung eingelöst werden kann. Starten Sie in Ihre berufliche Zukunft - rufen Sie an, um einen Beratungstermin zu vereinbaren: Telefonnummern der Ansprechpartnerinnen bei der Handwerkskammer zu Köln: Frau U. Smania: 0221 / 2022 - 250 |
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